Von Sandro Lüscher
Vieles hat sich seit den nationalen Parlamentswahlen im vergangenen Herbst geändert: Rund ein Viertel des Nationalrats wurde durch neugewählte Abgeordnete ersetzt. Doch vieles ist auch gleich geblieben. So zum Beispiel die nicht gerade von schweizerischer Bescheidenheit zeugende Spesenvergütung der Parlamentarier.
Wenn man Kandidierende bzw. Wiederkandidierende nach ihren Motiven für ihr politisches Engagement befragt, dann hat es vom vermeintlich selbstlosen Heilsbringer bis zum bescheidenen “Macher” alles dabei. Selten bis gar nicht werden finanzielle Überlegungen als ausschlaggebendes Kriterium genannt. Das mag kaum erstaunen: Die Erwartungshaltung der Wähler, dass der Kandidat oder die Kandidatin von hehren Idealen geleitet wird und nicht etwa zur reinen Selbstbereicherung ein politisches Amt anstrebt, ist naheliegenderweise ziemlich gross. Und trotzdem würde ein Kandidat lügen, wenn er materielle Überlegungen gänzlich negieren würde. Denn ein Sitz im Nationalrat garantiert nebst dem hohen öffentlichen Ansehen auch einen langen Katalog von Privilegien und zahlreichen amtsbedingten Vorteilen informeller Natur. Und auch die Entschädigung lässt sich sehen: Rund 140’000 Schweizer Franken verdiente ein Nationalrat im Jahr 2014 inkl. Spesen und Vorsorgeentschädigung. Im Ständerat waren es sogar etwa 10% mehr. Nicht inbegriffen sind Zuschüsse durch amtsbedingte Nebenmandate bei generösen Lobbyorganisationen, wie etwa Banken, Verbänden, Privatversicherungen, Kommunikationsagenturen oder anderen finanzstarken Organisationen mit politischen Interessen.
Beim genaueren Hinschauen auf die nationalrätliche Einkommens- und Spesenentschädigung erregte die unter “Spesen” verbuchte und steuerfreie “Jahresentschädigung” von 33’000 Franken meine Aufmerksamkeit. Dahinter verbirgt sich die sogenannte “Jahresentschädigung für Personal- und Sachausgaben”, die im Artikel 3a des Parlamentsressourcengesetzes (RPG) geregelt ist:
“Die Ratsmitglieder erhalten eine Jahresentschädigung von 33 000 Franken als Beitrag zur Deckung der Personal- und Sachausgaben, die der Erfüllung ihres parlamentarischen Mandates dienen.”
Darunter fallen zwei für persönliche Mitarbeiter des Parlamentariers zur Verfügung stehende Zutrittskarten, um diese gegebenenfalls bei ihrer Arbeit zu entlasten. Die gesetzliche Grundlage findet sich im Bundesgesetz über die Bundesversammlung (Parlamentsgesetz, ParlG) Artikel 69b Hausrecht:
“Jedes Ratsmitglied kann für je zwei Personen, die für eine bestimmte Dauer Zutritt zu den nichtöffentlichen Teilen des Parlamentsgebäudes wünschen, eine Zutrittskarte ausstellen lassen. Diese Personen und ihre Funktionen sind in ein öffentlich einsehbares Register einzutragen.”
So nahm es mich wunder, wie viele Nationalräte solche Zutrittsberechtigungen überhaupt beanspruchen und habe mir zu diesem Zweck das online abrufbare Register mal genauer angeschaut. Schnell merkte ich, dass viele gar keinen Anspruch auf solche Zutrittsberechtigungen stellen: Von 400 möglichen Zutrittsberechtigungen (zwei je Nationalrat) wurden bloss 201, also rund die Hälfte, beansprucht. Das macht durchschnittlich eine Zutrittsberechtigung pro Parlamentarier. Empirisch verhält es sich jedoch so, dass man entweder zwei Zutrittsberechtigungen ausstellt oder gar keine – wenige stellen nur eine aus. Am meisten Zutrittsberechtigungen stellen SP (61.63%), am wenigsten jene der BDP (42.86%):
- SP: 61.63%
- GLP: 57.14%
- CVP: 51.85%
- Übrige: 50.00%
- FDP: 46.97%
- GPS: 45.45%
- SVP: 44.62%
- BDP: 42.86%
Von den Parteiunterschieden abgesehen fällt – wie schon oben bemerkt – auf, dass diese Zutrittsberechtigungen bei den Nationalräten gar nicht so begehrt sind, wie man meinen könnte. Paradox ist dies vor dem Hintergrund, dass doch oft von der zunehmenden Arbeitslast die Rede ist. Wieso werden also diese als Spesen angerechneten Personalauslagen nicht effektiv genutzt? Die Antwort ist simpel und ernüchternd zugleich: Weil die steuer- und abgabefreien Spesen unabhängig davon, ob man sie effektiv braucht oder nicht, eingestrichen werden könnten. Der einzelne Nationalrat ist gesetzlich nicht dazu verpflichtet, einen Nachweis für etwaige Auslagen zu erbringen. So besteht ein relativ grosser Anreiz für die Nationalräte, keine persönlichen Mitarbeiter einzustellen oder die Zutrittsberechtigungen an Leute zu vergeben, die entweder keine Leistungen erbringen (und entsprechend keine finanziellen Forderungen stellen) oder Fronarbeit leisten (der Aargauer SVP-Nationalrat Luzi Stamm hat zum Beispiel seiner Tochter eine Zutrittsberechtigung ausstellen lassen. Ob jedoch zwischen den beiden ein “ordentliches Anstellungsverhältnis” besteht oder nicht, kann ich nicht beurteilen).
In den vergangenen Jahren wurde diese “Jahresentschädigung für Personal- und Sachausgaben” von 33’000 Franken öffentlich zu recht kritisiert. Entsprechende parlamentarische Vorstösse wurden von Susanne Leutenegger Oberholzer (20.03.2013) und von Matthias Aebischer (17.06.2015) eingereicht. Die parlamentarische Initiative von Frau Oberholzer verlangt die volle Besteuerung der Entschädigung, (Achtung, wichtiger Nebensatz) falls ein Parlamentarier mit diesem Geld niemanden anstellt. Mit anderen Worten: Von der Besteuerung der 33’000 Franken wird dann abgesehen, wenn diese dafür genutzt werden, wofür sie ja eigentlich gerade vorgesehen sind. Und falls man das Geld nicht dafür verwendet, wofür es (gesetzlich explizit formuliert) gedacht ist, dann soll es als Einkommen versteuert werden. Eine ziemlich seichte Revolution also.
Die parlamentarische Initiative von Matthias Aebischer ist schon ausgereifter und zielt in die richtige Richtung: Sie verlangt, dass anstelle der 33’000 Franken der Bund jedem Ratsmitglied die Anstellung eines persönlichen Mitarbeiters im Umfang von maximal 80% finanziert. Zusätzlich soll jedem Parlamentarier eine Pauschale von 10’000 Franken für die Arbeitsinfrastruktur und Spesen des Mitarbeiters zur Verfügung stehen. Diese Regelung birgt zwar den Nachteil, dass die schlussendlich zu einer Vervielfachung der ursprünglichen Kosten von 200 mal 33’0000 führt, löst jedoch das tatsächlich existierende und sich akzentuierende Problem der hohen Arbeitslast auf eine ehrliche und pragmatische Art und Weise.
Beide Geschäfte wurden im eingereichten Rat, dem Nationalrat, noch nicht behandelt. Auf besonders grosses Interesse werden wohl beide Vorschläge kaum stossen. Liegt wohl in der Natur der Sache.