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Wieder einmal musste der VgT das Grundrecht der Meinungs-und Kundgebungsfreiheit bis vor Bundesgericht verteidigen. Das Zürcher Verwaltungsgericht war nicht fähig, dieses Grundrecht gegen schikanös-willkürliche Behinderung durch kleinkarierte Bürokraten zu schützen.
Am 30. Juli 2014 ersuchte der Verein gegen Tierfabriken Schweiz (VgT) die Gemeindeverwaltung Regensdorf um Bewilligung für eine ca. halbstündige Tierschutzkundgebung im Bereich Oerweg. Laut dem Verein hält der Besitzer des Wohnhauses Oeriweg 5, Robert Righini, seine Kaninchen nicht artgerecht. Dem Bewilligungsgesuch war zu entnehmen, dass ca. sieben Personen an der Kundgebung teilnehmen würden und der Verkehr nicht behindert werden solle.
In der Folge ersuchte die Gemeindeverwaltung den VgT um Mitteilung des Grundes für die geplante Kundgebung. Nachdem die Organisation die entsprechende Auskunft verweigerte, lehnte der Sicherheitsvorstand des Gemeinderats Regensdorf das Bewilligungsgesuch am 5. August 2014 ab. Die vom VgT dagegen erhobenen Rechtsmittel an den Gemeinderat Regensdorf sowie den Statthalter des Bezirks Dielsdorf wurden abgewiesen. Eine vom Verin gegen den Entscheid des Statthalters erhobene Beschwerde wies das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich am 10. September 2015 ebenfalls ab. Gegen das Urteil des Verwaltungsgericht hat der VgT am 23. Oktober 2015 Beschwerde in öffentlichrechtlichen Angelegenheiten ans Bundesgericht erhoben.
Nun erhielt der Verein recht. Das Urteil des Verwaltungsgericht wurde aufgehoben. Die Demo wird nachgeholt.